Reminder freiwillige Kapazitätsbeschränkung

Der Detailhandel ist dank der Selbstregulierung von der Verschärfung der Massnahmen ausgenommen. Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske und die Massnahmen gemäss der Schutzkonzepte.

Die freiwillige Kapazitätsbeschränkung ist wie folgt:

  • Ladenflächen bis 300m2: 6m2 pro Kunde oder Kundin, min. 4 Kunden oder Kundinnen
  • Ladenflächen ab 301m2: 10m2 pro Kunde oder Kundin, min. 50 Kunden oder Kundinnen

Hier findest du unsere Kommunikation zur Angabe der maximalen Personenanzahl für dein Geschäft. Danke für deine Unterstützung.

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Kontakt

Regula Gfeller

Michael Walser