Vorgabe BAG Schutzkonzept

Hier das neue Schutzkonzept des BAG:
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Wichter Auszug daraus:
c. Für Einkaufsläden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 40 Quadratmetern, die weniger als zwei Drittel ihres Umsatzes mit Lebensmitteln machen, gilt Folgendes:

1. fĂĽr Läden zwischen 41 und 500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
– 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde,
– zulässig sind aber mindestens 5 Kundinnen oder Kunden;

2. für Läden zwischen 501 und 1500 Quadratmetern Verkaufsfläche:
– 15 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde,
– zulässig sind aber mindestens 50 Kundinnen oder Kunden

Medienmitteilung:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-82462.html


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